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Hinweis des SKV-Vorstandes

Information der Verbandsführung zum Umgang mit Mitgliedsvereinen
Aktuell wird in Teilen der lokalen Tagespresse über einen Mitgliedsverein des Stadtverbandes der kulturellen Vereine der Stadt Rüsselsheim e. V. (SKV) nicht positiv berichtet.

Der Vorstand des SKV nimmt das Vorgehen zum Anlass, generelle Hinweise zur Arbeit des Verbandsvorstandes in Zusammenhang mit dem Umgang mit Mitgliedsvereinen zu geben.

Vorstandssitzungen des SKV sind grundsätzlich ,,nicht öffentlich", da in ihnen verbandsinterne Angelegenheiten geregelt werden. Eine Information der Öffentlichkeit über Inhalte und Beschlüsse der Sitzung wird der SKV nicht erteilen.

Der Vorstand ist einzig den Verbandsmitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig und wird sich nicht ohne vorherigen Dialog mit einem ggf. betroffenen Mitglied über Vorwürfe äußern oder sich an Mutmaßungen beteiligen.

Der Vorstand des Stadtverbandes der kulturellen Vereine der Stadt Rüsselsheim e. V. (SKV) entscheidet nicht über die Mitgliedschaft im Verband. Oberste Entscheidungsträger sind die Mitglieder, durch Delegierte in der Mitgliederversammlung vertreten.

Der Vorstand des SKV prüft die Satzung der Vereine, welche ein Aufnahmegesuch an den Verband richten auf Übereinstimmung mit den Statuten des SKV. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Aufnahme oder, wenn notwendig und begründet, einen eventuellen Ausschluss.

Autor(en): SKV-Vorstand
Veröffentlicht: 17.06.2014
Quelle(n): Eigener Bericht