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Technik - und Logistikpool

Die zwischen der Stadt und dem Stadtverband getroffene Vereinbarung liegt jedem Mitgliedsverein vor. Diese Regelung funktioniert und erfreut sich einer breiten Zustimmung. In Abstimmung mit dem Kulturamt wird die Verfahrensweise ab sofort wie folgt festgelegt:

Sobald die Vereine ihre Jahresplanung erstellt haben, ist aus dieser zu ersehen wann welcher Gerätebedarf erforderlich ist. Der Antrag des betreffenden Vereins ist dann so früh wie möglich (lt. Vereinbarung mindestens 6 Wochen vor dem Ereignis ) dem Stadtverband an die Postanschrift oder per E-Mail an ulrich.waskow@skv-ruesselsheim.de zu schicken.

Der SKV stimmt zu oder lehnt mit Begründung ab. Die Zustimmung erhält das Kulturamt, welches nach technischer Klärung auspreist und eine Auftragsbestätigung dem SKV, zur Rücksendung an den betreffenden Verein, zustellt.

Der Sinn besteht darin, dass der geldliche Rahmen, der in der Technik - und Logistikpoolvereinbarung festgeschrieben ist nicht überschritten wird. Und, dass sich die Anforderung der Vereine im Rahmen der letzten Jahre bewegt.

für technische Beratungen ist auch weiterhin Herr Walter Haberzettl, Tel.: 06142/83-2623, zuständig.


Autor(en): Ulrich Waskow
Veröffentlicht: 25.12.2004
Quelle(n): Eigener Bericht