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Aber bitte mit ohne Sahne!

EU-Richtlinien für mehr Hygiene
Beim Kunsthandwerkermarkt in der Rüsselsheimer Festung kam es zum folgenreichen Streit: Weil einige Verkäufer von Speisen und Getränken über Richtlinien der Europäischen Union nicht Bescheid wussten, konnten sie ihr bisher unbeanstandetes Angebot wieder einpacken und nach Hause nehmen: Verkaufstände und Waren entsprachen nicht den gesetzlichen Vorschriften.

Jetzt hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Groß-Gerau auf die verschärfte Gesetzeslage über die Lebensmittelhygiene hingewiesen:

"Hausgemachte Spezialitäten und ein frisch gezapftes Bier - das ist mittlerweile überall ein Stück sommerliche Lebensqualität. Um dabei unangenehme überraschungen in Form von Lebensmittelinfektionen zu vermeiden, gilt es aber auch bei Straßen- und Vereinsfesten einige wichtige hygienische Grundregeln zu beachten".

Schon kleine Nachlässigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln könnten schlimme Folgen haben und Infektionen oder gar Vergiftungen hervorrufen. Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 200 000 solcher Fälle registriert - und die Dunkelziffer sei noch weit häher.

Grundsätzlich, so raten die Verbraucherschützer des Kreises, sollten Verkaufsstände überdacht sein und frei von Staub und anderen Verunreinigungen gehalten werden. Die Oberflächen sollten leicht zu reinigen sein, entsprechende Kühleinrichtungen vorgehalten werden und auch eine Handwaschgelegenheit vorhanden sein. "Leicht verderbliche hausgemachte Lebensmittel, zum Beispiel Sahnetorten und Remouladensoße, dürfen auf Vereinsfesten nicht verkauft werden", schreibt die Behörde. Und natürlich sollten die Verkäuferinnen und Verkäufer saubere Arbeitskleidung tragen und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.

Um vor allem Vereine bei der Durchführung ihrer Feiern zu unterstützen, führt der Landesverband Hessen des Deutschen Hausfrauenbundes derzeit ein Projekt zum Thema Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit durch. Mitarbeiterinnen des Hausfrauenbundes stehen für Vortragsveranstaltungen zur Verfügung, und in der Broschüre "Feste sicher feiern" werden ausführliche Hinweise für ein gelungenes und vor allem gesundheitlich "folgenloses" Vereinsfest gegeben.

Die Kreisverwaltung betont, man wolle keinesfalls die Festkultur zerstören durch Auslegung der EU-Richtlinien "nach Punkt und Komma". Allerdings sei das Veterinäramt gehalten, überprüfungen vorzunehmen. Im Konfliktfall sei vielfach ein Kompromiss denkbar.

Nähere Informationen zum Thema Lebensmittelhygiene bei Vereinsfesten gibt es beim Deutschen Hausfrauenbund, Landesverband Hessen, Roßdörfer Straße 76A, 64287 Darmstadt, Telefon 06151 425365, Fax 06151 424989, E-Mail: hausfrauenbund-hessen@t-online.de, Internet: www.hausfrauenbund-hessen.de.

Dort kann man auch die Broschüre "Feste sicher feiern" zum Preis von drei Euro bestellen. Informationen zu allen Fragen der Lebensmittelhygiene beantwortet zudem das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Groß-Gerau, Am Atzelberg 17, 64521 Groß-Gerau, Telefon 06152 98750, Fax 06152 83890.


Autor(en): Sportbund Rüsselsheim
Veröffentlicht: 07.07.2005
Quelle(n): www.sportbund-ruesselsheim.de