Vollversammlung 24.03.2024

Rüsselsheim, 01.03.2024 – Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Sonntag, 24. März 2024, um 10:00 Uhr im Treff 11, 65428 Rüsselsheim am Main,

Raum Erdgeschoss 01 + 02 findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

Wir wünschen allen Mitgliedern unserer Vereine ein gutes und vor allem gesundes Jahr 2024. Zu Ihrer Information haben wir wieder einige wichtigen Aspekte bezüglich der Jahreshauptversammlung in diesem Brief zusammengefasst. Sie beziehen sich in erster Linie auf Formalitäten, die wir laut unserer Satzung beachten müssen.

Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen dem Vorstand des Stadtverbandes der kulturellen Vereine schriftlich bis 20. März 2024 vorliegen.  In besonderen Fällen können Anträge auch während der Versammlung gestellt und zur Abstimmung gebracht  werden, wenn die Dringlichkeit der Abstimmung durch die Versammlung bejaht wird.

  • Vereine mit bis zu 50 Mitgliedern entsenden einen Delegierten.
  • Vereine mit 51 bis zu 100 Mitgliedern entsenden zwei Delegierte.
  • Vereine mit über 101 Mitgliedern entsenden drei Delegierte. Nur diese Delegierten sind berechtigt abzustimmen. Jeder Delegierte hat dabei nur eine Stimme. Die Delegierten vertreten jeweils nur einen Verein.  Gäste sind herzlich willkommen. Die Anzahl ist nicht begrenzt. Sie können jedoch nicht mitstimmen.

Denken Sie bitte daran: Anträge müssen in einer Mitgliederversammlung besprochen und abgestimmt werden. Daher ist die persönliche Präsenz Ihres Vereins bei dieser Jahreshauptversammlung wichtig.

Teilen Sie dem Vorstand bitte bis zum 20. März mit, wenn Sie oder Ihre Vertretung verhindert sein sollte.

Der aktuell amtierende Vorstand der SKV stellt folgende Satzungsänderung:

Der Vorstand wird nach unserer Satzung auf einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Wir, der amtierende Vorstand, haben festgestellt, dass dieser Zeitraum für die derzeit wachsende Zahl an Aufgaben etwas zu kurz bemessen ist, zumal wichtige Veränderungen anstehen, die am Ende der Jahreshauptversammlung diskutiert werden sollen. Wir schlagen daher eine Verlängerung der Amtszeit auf drei Jahre vor. In der derzeit gültigen Satzung ist diese Amtszeit in § x geregelt. Nähere Angaben und die zugehörigen Formalien finden Sie in der Einladung. Ein Satzungsänderung benötigt die Zustimmung einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Stimmberechtigten.

Der aktuell amtierende Vorstand der SKV stellt folgenden Antrag:

Der Vorstand schlägt vor Hermann Wolf zum Ehrenvorsitzenden zu erklären. Durch seine langjährige Tätigkeit auch als Vorsitzender des SKV hat sich Hermann Wolf für die Belange des Verbandes besonderes Verdient gemacht. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden erfolgt auf Beschluss einer Zweidrittelmehrheit durch die Mitgliederversammlung, hier in Form eines Antrags während der Jahreshauptversammlung.

Mit freundlichen Grüßen
für den Vorstand des SKV Rüsselsheim
Hanno Kirsch (1. Vorsitzender des SKV Rüsselsheim)